Wärmepumpen und Photovoltaik – Welche Förderungen gibt es?

Aktualisiert am 28.04.2026

Wer in eine Wärme­pumpe oder PV-Anlage investiert, senkt seine Energie­kosten und leistet einen aktiven Beitrag zum Klima­schutz. Welche Förderungen stehen zur Ver­fügung und wie holen Sie das Maximum heraus? Hier finden Sie alle Infos auf einen Blick. Gerne unterstützen wir Sie bei den Förderanträgen.

Ein Paar steht vor dem Laptop und sieht sich lächelnd an.
 

Förderung von Wärmepumpen

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Energie wird immer wichtiger. Wärmepumpen leisten dazu einen zentralen Beitrag. Im Vergleich zu her­kömmlichen Heiz­systemen senken sie den Energie­verbrauch deutlich und machen unabhängig von fossilen Brennstoffen.

Deshalb wird die Umstellung auf eine Wärmepumpe von Bund, Ländern und Energie­versorgern gefördert. Viele dieser Förderungen lassen sich kombinieren und reduzieren die Investitionskosten spürbar.

Kesseltausch 2026

Für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems auf Wärmepumpen können Privatpersonen ab November 2025 wieder eine Förderung beantragen. Es gibt dabei kein Mindestalter der fossilen Bestandsheizung.

Voraussetzungen:

  • Leistungen ab dem 03.10.2025 erbracht
  • Kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich oder zumutbar
  • Max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C
  • Wärmepumpen < 100 kW
  • Wenn GWP-Wert > 150, Förderreduktion um 20 %
  • Außerbetrieb­nahme und fach­gerechte Entsorgung aller fossilen Alt­anlagen
  • Entsorgung oder Ent­leerung, Reinigung und Verplombung von Brenn­stoff­tanks
     

Förderhöhe:
7.500 Euro
Zusätzlich 5.000 Euro Bonus für Tiefenbohrung bzw. Brunnen
Zusätzlich 2.500 Euro Bonus für thermische Solaranlage mit mind. 6 m²
Max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten

Registrierung:
Online unter www.sanierungsoffensive.gv.at
Förderbudget bleibt für 9 Monate reserviert. Bis dahin muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Laufzeit:
Mitte November 2025 bis längstens 31.12.2026 bzw. solange Budgetmittel vorhanden sind.

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Kesseltausch bei mehrgeschoßigem Wohnbau/Reihenhausanlage

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Sauber Heizen für Alle, ein­kommen­sab­häng­iges Förder­pro­gramm

Dieses Förderprogramm wird 2026 fortgesetzt. Mit dieser Förderaktion wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten (unterste Einkommensdrittel) unterstützt. Dies entspricht bei einem Einpersonenhaushalt einem Monatseinkommen von bis zu 1.867 Euro netto (12x im Jahr). Für Mehrpersonenhaushalte kommen Gewichtungsfaktoren hinzu. Erwachsene 0,5 und für Kinder 0,3.

Weitere Voraussetzungen:

  • Online-Antragstellung VOR Projektumsetzung
  • Wärmepumpen werden gefördert, wenn kein Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz möglich bzw. zumutbar ist
  • Inbetriebnahme und Übermittlung der Endabrechnung innerhalb von 9 Monate nach Förderzusage
  • Energieberatungsprotokoll

 

Förderhöhe:

Die Förderung wird in Ergänzung zu Förderungen von Bund und Land ausbezahlt, wobei insgesamt bis zur technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert wird.

Luft/Wasser Wärmepumpe: max. 25.586 Euro
Sole/Wasser Wärmepumpe: max. 37.550 Euro
Wasser/Wasser Wärmepumpe: max. 37.550 Euro

Laufzeit:
Ab 01.01.2026, solange es Budgetmittel gibt, jedoch längstens bis 31.12.2026
Zur Online-Registrierung

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Raus aus Öl und Gas für Be­triebe, Gemeinden,  < 100 kW

Antragstellung ist für alle Unternehmen, sonstige unter­nehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfess­ionelle Ein­richtungen möglich.
Gefördert wir der Ersatz eines fossilen Heizungs­systems mit über­wiegend betrieb­licher Nutzung. Neubauten oder der Ersatz von nicht fossilen Heizungs­anlagen sind nicht förder­fähig.

Voraussetzung:

  • Maximale thermische Leistung unter 100 kW
  • Maximale Vorlauf­temperatur des Wärme­abgabe­systems von 55 °C
  • Überwiegend für den Heiz­betrieb

Förderhöhe:
Anlagen < 50 kW: max. 7.500 Euro
Anlagen > 50 kW und < 100 kW: +100 Euro/kW
Die Förderung für Gemeinden beträgt 60 % der ermittelten betrieb­lichen Förderung

Max. 30 % der förderungs­fähigen Kosten für Betriebe, max. 18 % für Gemeinden
Mit Landesförderungen kombinierbar

Antragstellung:
Online nach Umsetzung des Projektes
Bis 6 Monate nach Schlussrechnung

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Raus aus Öl und Gas für Be­triebe, Gemeinden,  > 100 kW

Antragstellung ist für alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfess­ionelle Einrichtungen und Gemeinden möglich. Neubauten und der Ersatz von erneuer­baren Anlagen werden nicht gefördert.

Voraussetzung:

  • Wärmepumpe mit mehr als 100 kW Nenn­wärme­leistung
  • Überwiegend für den Heiz­betrieb
  • JAZ mind. 3,8
  • GWP von weniger als 750
  • keine Anschlussmöglichkeit an eine klima­freundliche bzw. hoch­effiziente Fern­wärme­versorgung

Förderhöhe:
Für die ersten 100 kW Grundpauschale in der Höhe von 12.500 Euro
Sole/Wasser-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 200 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro/kW
Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 200 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro/kW
Luft-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 100 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro/kW

Die Förderung für Gemeinden beträgt 60 % der Förderhöhe für Betriebe

Zuschläge:
Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energie­trägern: 50 Euro/kW
EMAS zertifizierte Unternehmen: 1,5% der Pauschal­förderung, max. 10.000 Euro

Max. 45 % der förderungs­fähigen Kosten, bzw. 4,5 Mio. Euro pro Projekt

Mit diesem Förderantrag wird gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung beantragt.

Mit Landesförderungen kombinierbar.

Antragstellung:
Online vor der ersten rechtsver­bindlichen Bestellung von Leistungen

Projektumsetzung innerhalb von 18 Monaten ab Ausstellung des Förder­vertrages.

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Ober­öster­reich:

Das Land Oberösterreich fördert den Umstieg von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe. Für den Neubau gibt es keine Landesförderung. Mit der Bundesförderung kombinierbar.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die an ihrem Hauptwohnsitz die Heizungsanlage von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe umstellen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Im Umkreis von 35 m darf kein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz aus erneuerbaren Energieträgern bestehen
  • Die Anlage muss von einer befugten Fachkraft normgerecht installiert werden
  • Förderanlage muss für mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • Sämtliche bestehende Heizkessel müssen nachweislich demontiert und die genaue Typenbezeichnung für 10 Jahre aufbewahrt werden
  • Die als Wohnfläche dienende Fläche muss mehr als 50 Prozent des Gesamtgebäudes betragen
  • Die Wärmepumpe muss mit einer Photovoltaikanlage (mind. 3 kWpeak), einer thermischen Solaranlage (mind. 4 m² Bruttokollektorfläche) oder für 10 Jahre mit Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.
  • Die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitszahl muss gewährleistet sein
  • Schallimmissionsgrenzwerte bei Luftwärmpumpen
  • Die Wärmepumpe muss Smart-Grid fähig sein

 

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist abhängig von der Wärmepumpen-Art sowie von der Nennwärmeleistung. Effiziente Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen werden besser gefördert als Luft-Wärmepumpen. Sie ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt.

Fördersatz bei Wärme aus der Luft
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % (35° C) bzw. ≥ 125 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro

Fördersatz bei Wärme aus der Erde oder dem Grundwasser
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 170 % (35° C) bzw. ≥ 150 % (55° C):
170 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 2.800 Euro

Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % und < 170 % (35° C) bzw. ≥ 125 % und < 150 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro

Wann wird der Antrag gestellt?
Der Förderantrag ist NACH der Maßnahme zu stellen.
Rechnungen werden ab dem 1. Juli 2023 anerkannt.
Die Beantragung erfolgt mit einem Online-Formular.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie, oder
    Nachweis über eine mind. 4 m² große thermische Solaranlage, oder
    Nachweis über eine Photovoltaikanlage mit zumindest 3 kWpeak
  • Entsorgungsbestätigung der alten Heizanlage

Laufzeit:
01.01.2024 – 31.12.2026, bzw. solange es Budgetmittel gibt

Weitere Infos

Andere Bundes­län­der

Eine übersichtliche Darstellung aller länderspezifischen Förderungen bietet die Homepage der Wärmepumpe Austria.

Förderung der Energie AG bei Heizungs­tausch

Die Energie AG bietet für Wärmepumpen eines Marktpartners, wie zum Beispiel M-TEC, eine Gutschrift in der Höhe von 250 Euro inkl. USt. Die Gutschrift erfolgt in zwei gleich großen Teilbeträgen:
– Erster Teilbetrag nach positiver Prüfung des Formulars.
– Zweiten Teilbetrag nach weiteren 12 Monaten.

Weitere Infos

Weitere Energie­ver­sorg­er

Eine übersichtliche Darstellung finden Sie bei Wärmepumpe Austria.

Der Austausch eines fossilen Heizungs­systems auf ein klima­freund­liches Heizungs­system wird seit 2022 auch steuerlich begünstigt.
Diese Öko-Sonder­ausgaben­pauschale gilt ausschließlich für privat genutzte Gebäude.

Voraussetzungen

  • Erhalt der Bundes­förderung
  • Die Kosten für den Heizungs­tausch sind abzüglich der Förderung höher als 2.000 Euro

Förderhöhe
Die Investitions­kosten können in der Arbeit­nehmer­veranlagung als Sonder­ausgabe abgesetzt werden – pauschal mit je 400 Euro, über einen Zeit­raum von 5 Jahren.

Eine lächelnde junge Frau tankt ihr Elektroauto mit Strom von der M-TEC Photovoltaikanlage. Im Hintergrund ist der Technikraum mit der M-TEC Wärmepumpe ersichtlich.

 

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Förderung von Photovoltaik, Speicher und Lade­infra­struktur

Für PV-Anlagen, Stromspeicher und Ladeinfrastrurkur stehen ebenfalls Bundes- und Landesförderungen zur Verfügung.

EAG Investi­tions­zu­schuss Photo­vol­taik und Strom­speicher

Natürliche oder juristische Personen können für die Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage einen Investitionszuschuss beantragen. Wahlweise kann ein Speicher dazu genommen werden, welcher ebenfalls gefördert wird. Speichererweiterungen sind nicht förderfähig

Voraussetzung

  • Antragstellung vor Inbetriebnahme
  • Bei Antragstellung muss die Zählpunktnummer bereits vorliegen
  • Förderung eines Speichers ohne Neuerrichtung/Erweiterung der PV-Anlage ist nicht möglich
  • Für die Kategorien A und B erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung
  • Anträge der Kategorie C und D werden nach dem Förderbedarf gereiht

Förderhöhe
Kategorie A, bis zu 10 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 150 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten

Kategorie B, > 10 kWp, bis 20 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 140 €/kWp (PV), 540 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten

Kategorie C, > 20 kWp, bis 100 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 130 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten

Kategorie D, > 100 kWp, bis 1.000 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 120 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten

Innovative Anlagen:
Zuschlag von 30 % auf den jeweiligen Fördersatz

Ab Juli 2025 zusätzlich „Made in Europe“-Bonus:
Für PV-Modulen, Wechselrichter und Stromspeicher mit europäischer Wertschöpfung gibt es einen Zuschlag von bis zu 10 % pro Komponente auf den jeweiligen Fördersatz.

Start der Fördercalls
23.04.2026, 17:00 Uhr bis 11.05.2026, 23:59 Uhr
16.06.2026, 17:00 Uhr bis 30.06.2026, 23:59 Uhr
08.10.2026, 17:00 Uhr bis 22.10.2026, 23:59 Uhr

Umsetzungsfrist
Engpassleistungen bis 100 kWp: innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages, Verlängerung 2 x um bis zu 9 Monate möglich
Engpassleistungen über 100 kWp: innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages, Verlängerung 1 x um bis zu 12 Monate möglich


Weitere Infos

EAG Markt­prämie für ein­ge­speisten PV-Strom

Marktprämie ist ein Zuschuss für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom für PV-Neuanlagen oder Erweiterungen. Sie gleicht die Kosten der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und dem durchschnittlichen Marktpreis an der Strombörse aus. Aufgrund der jetzigen hohen Strompreise, wird die Marktprämie derzeit kaum ausgezahlt werden. Sie ist eine Sicherheit für wieder sinkende Strompreise.

Die Marktprämie wird pro Monat über einen Zeitraum von 20 Jahren ausbezahlt.

Voraussetzung:

  • PV-Neuanlage oder Erweiterungen > 10 kWp
  • PV-Anlagen am Gebäude, auf Infrastruktur und im Freiland
  • Antragstellung vor Projektstart

Förderhöhe:
Bei der Antragstellung ist die Höhe des wirtschaftlich notwendigen Strompreises einzumelden.
Der Höchstwert von 8,98 Cent/kWh darf nicht überschritten werden.
Für landwirtschaftliche Nutzflächen und Grünland gibt es einen Abschlag von 25 % auf den Gebotswert.
Die Förderanträge werden nach dem eingemeldeten Strompreis, beginnend mit dem niedrigsten eingemeldeten Strompreis, gereiht.

Fördercalls 2026, 175.000 kWp/Ausschreibrunde
Gebote können bis zu folgende Termine abgegeben werden:
17.03.2026
11.06.2026
24.09.2026
10.12.2026

Umsetzungsfrist:
PV-Anlagen < 100 kWp: 6 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, zweimalige Verlängerung um bis zu 9 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist
PV-Anlagen > 100 kWp: 12 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, einmalige Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist.

Weitere Infos

Strom­er­zeug­ung in Insel­anla­ge

Gefördert werden Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen, ohne Netzzugangsmöglichkeit mit einer Mindest-Investition von 10.000 Euro.

Wer wird gefördert?
alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Förderhöhe:
30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, max. 4,5 Mio Euro
mit Landesförderungen kombinierbar

Zeitpunkt der Antragstellung:
im Vorhinein

Weitere Infos

OÖ: Nach­rüstung von Strom­speicher

Mit diesem Sonder­förder­programm werden Strom­speicher für bereits bestehende PV-Anlagen finanziell unterstützt.

Es richtet sich Privat­personen, Gemeinden und Vereine, die in Ober­öster­reich eine vor dem 01.01.2026 errichtete PV-Anlage um einen Strom­speicher erweitern. Erweiterungen bestehender Speicher oder Plug-and-Play-Systeme sind nicht förder­fähig.

Voraussetzung

  • KEINE Kombination mit der EAG-Speicher­förderung
  • PV-Anlage muss vor dem 01.01.2026 in Betrieb gegangen sein
  • Speicher auf Basis von Lithium- oder Natrium­ionen­technologie

Förderhöhe
€ 150/kWh Nenn­kapazität, max. 40 % der förderungs­fähigen Brutto­investitions­kosten. Es werden bis zu 15 kWh gefördert, Speicher kann auch größer sein.
Zusätzlich € 50/kWh M-TEC Bonus. Dieser Bonus ist an die OÖ Speicherförderung gekoppelt, bis auf Wiederruf gültig und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.

Laufzeit
01.03.2026 bis 31.12.2026 bzw. solange Förder­mittel zur Verfügung stehen oder bis Start einer Bundes-Investitions­förderung für Speicher­nach­rüstungen.

Antragstellung
NACH Abschluss der Maßnahme.
Antragsformular und alle erforder­lichen Unter­lagen inklusive Rechnung per Mail.

Weitere Infos

Andere Bundes­länder

Wie auch bei den Wärmepumpen, gibt es keine einheitliche länderspezifische Regelung bezüglich förderwürdiger Anlagen bzw. der Förderhöhe. Detaillierte Infos sind übersichtlich zusammengefasst bei Photovoltaik Austria.
 
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