Aktuelle Förderungen für Ihre Energielösung im Überblick

Aktualisiert am 07.09.2026

Wer in eine Wärme­pumpe, eine PV-Anlage oder ein Energie­manage­ment investiert, senkt seine Energie­kosten und reduziert - je nach bisherigem Energieträger - den eigenen CO2-Ausstoß.

Welche Förderungen aktuell für Privat­personen, Unter­nehmen und Gemeinden zur Ver­fügung stehen und welche Voraus­setzungen gelten, finden Sie hier auf einen Blick.

Förderungen ändern sich laufend. Wir behalten den Überblick, informieren Sie über die passenden Förder­möglich­keiten und unter­stützen Sie gerne bei der Bean­tragung.

Ein Paar steht vor dem Laptop und sieht sich lächelnd an.
 

Förderung von Energie­manage­ment

Die Zukunft der Energie­ver­sorgung ist intelligent vernetzt. Moderne Gebäude erzeugen, speichern und verbrauchen Energie zunehmend selbst. Damit dieses Zusammen­spiel reibungslos funktioniert, werden Energie­management­systeme immer wichtiger. Passend dazu fördert der Bund seit Juni 2026 deren Einführung mit attraktiven Zuschüssen.

Förderung von Wärmepumpen

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Energie wird immer wichtiger. Wärmepumpen zählen zu den Schlüssel­technologien der Wärme­wende. Im Vergleich zu Öl- und Gasheizungen benötigen Sie für dieselbe Wärmemenge weniger Energie.

Deshalb wird die Umstellung auf eine Wärmepumpe von Bund, Ländern und Energie­versorgern gefördert. Viele dieser Förderungen lassen sich kombinieren und reduzieren die Investitionskosten spürbar.

Ober­öster­reich:

Das Land Oberösterreich fördert den Umstieg von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe. Für den Neubau gibt es keine Landesförderung. Mit der Bundesförderung kombinierbar.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die an ihrem Hauptwohnsitz die Heizungsanlage von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe umstellen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Im Umkreis von 35 m darf kein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz aus erneuerbaren Energieträgern bestehen
  • Die Anlage muss von einer befugten Fachkraft normgerecht installiert werden
  • Förderanlage muss für mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • Sämtliche bestehende Heizkessel müssen nachweislich demontiert und die genaue Typenbezeichnung für 10 Jahre aufbewahrt werden
  • Die als Wohnfläche dienende Fläche muss mehr als 50 Prozent des Gesamtgebäudes betragen
  • Die Wärmepumpe muss mit einer Photovoltaikanlage (mind. 3 kWpeak), einer thermischen Solaranlage (mind. 4 m² Bruttokollektorfläche) oder für 10 Jahre mit Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.
  • Die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitszahl muss gewährleistet sein
  • Schallimmissionsgrenzwerte bei Luftwärmpumpen
  • Die Wärmepumpe muss Smart-Grid fähig sein

 

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist abhängig von der Wärmepumpen-Art sowie von der Nennwärmeleistung. Effiziente Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen werden besser gefördert als Luft-Wärmepumpen. Sie ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt.

Fördersatz bei Wärme aus der Luft
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % (35° C) bzw. ≥ 125 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro

Fördersatz bei Wärme aus der Erde oder dem Grundwasser
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 170 % (35° C) bzw. ≥ 150 % (55° C):
170 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 2.800 Euro

Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % und < 170 % (35° C) bzw. ≥ 125 % und < 150 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro

Wann wird der Antrag gestellt?
Der Förderantrag ist NACH der Maßnahme zu stellen.
Rechnungen werden ab dem 1. Juli 2023 anerkannt.
Die Beantragung erfolgt mit einem Online-Formular.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie, oder
    Nachweis über eine mind. 4 m² große thermische Solaranlage, oder
    Nachweis über eine Photovoltaikanlage mit zumindest 3 kWpeak
  • Entsorgungsbestätigung der alten Heizanlage

Laufzeit:
01.01.2024 – 31.12.2026, bzw. solange es Budgetmittel gibt

Weitere Infos

Andere Bundes­län­der

Eine übersichtliche Darstellung aller länderspezifischen Förderungen bietet die Homepage der Wärmepumpe Austria.
Eine lächelnde junge Frau tankt ihr Elektroauto mit Strom von der M-TEC Photovoltaikanlage. Im Hintergrund ist der Technikraum mit der M-TEC Wärmepumpe ersichtlich.

 

KOMPETENZ, DIE BLEIBT.

Seit über 50 Jahren setzen Kund:innen auf unsere Erfahrung, technisches Know-how und unsere hohe Servicequalität.

Von der ersten Beratung über Planung und Montage bis hin zu Wartung und Reparatur: Wir sind verlässlich an Ihrer Seite.

 

Förderung von Photovoltaik und Stromspeicher

Für PV-Anlagen und Speicheranlagen stehen ebenfalls Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

 
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