Aktuelle Förderungen für Ihre Energielösung im Überblick
Aktualisiert am 07.09.2026
Wer in eine Wärmepumpe, eine PV-Anlage oder ein Energiemanagement investiert, senkt seine Energiekosten und reduziert - je nach bisherigem Energieträger - den eigenen CO2-Ausstoß.
Welche Förderungen aktuell für Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden zur Verfügung stehen und welche Voraussetzungen gelten, finden Sie hier auf einen Blick.
Förderungen ändern sich laufend. Wir behalten den Überblick, informieren Sie über die passenden Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

Förderung von Energiemanagement
Die Zukunft der Energieversorgung ist intelligent vernetzt. Moderne Gebäude erzeugen, speichern und verbrauchen Energie zunehmend selbst. Damit dieses Zusammenspiel reibungslos funktioniert, werden Energiemanagementsysteme immer wichtiger. Passend dazu fördert der Bund seit Juni 2026 deren Einführung mit attraktiven Zuschüssen.
Förderung von Wärmepumpen
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Energie wird immer wichtiger. Wärmepumpen zählen zu den Schlüsseltechnologien der Wärmewende. Im Vergleich zu Öl- und Gasheizungen benötigen Sie für dieselbe Wärmemenge weniger Energie.
Deshalb wird die Umstellung auf eine Wärmepumpe von Bund, Ländern und Energieversorgern gefördert. Viele dieser Förderungen lassen sich kombinieren und reduzieren die Investitionskosten spürbar.
Oberösterreich:
Das Land Oberösterreich fördert den Umstieg von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe. Für den Neubau gibt es keine Landesförderung. Mit der Bundesförderung kombinierbar.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die an ihrem Hauptwohnsitz die Heizungsanlage von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe umstellen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Im Umkreis von 35 m darf kein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz aus erneuerbaren Energieträgern bestehen
- Die Anlage muss von einer befugten Fachkraft normgerecht installiert werden
- Förderanlage muss für mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
- Sämtliche bestehende Heizkessel müssen nachweislich demontiert und die genaue Typenbezeichnung für 10 Jahre aufbewahrt werden
- Die als Wohnfläche dienende Fläche muss mehr als 50 Prozent des Gesamtgebäudes betragen
- Die Wärmepumpe muss mit einer Photovoltaikanlage (mind. 3 kWpeak), einer thermischen Solaranlage (mind. 4 m² Bruttokollektorfläche) oder für 10 Jahre mit Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.
- Die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitszahl muss gewährleistet sein
- Schallimmissionsgrenzwerte bei Luftwärmpumpen
- Die Wärmepumpe muss Smart-Grid fähig sein
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist abhängig von der Wärmepumpen-Art sowie von der Nennwärmeleistung. Effiziente Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen werden besser gefördert als Luft-Wärmepumpen. Sie ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt.
Fördersatz bei Wärme aus der Luft
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % (35° C) bzw. ≥ 125 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro
Fördersatz bei Wärme aus der Erde oder dem Grundwasser
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 170 % (35° C) bzw. ≥ 150 % (55° C):
170 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 2.800 Euro
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % und < 170 % (35° C) bzw. ≥ 125 % und < 150 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro
Wann wird der Antrag gestellt?
Der Förderantrag ist NACH der Maßnahme zu stellen.
Rechnungen werden ab dem 1. Juli 2023 anerkannt.
Die Beantragung erfolgt mit einem Online-Formular.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie, oder
Nachweis über eine mind. 4 m² große thermische Solaranlage, oder
Nachweis über eine Photovoltaikanlage mit zumindest 3 kWpeak - Entsorgungsbestätigung der alten Heizanlage
Laufzeit:
01.01.2024 – 31.12.2026, bzw. solange es Budgetmittel gibt
Andere Bundesländer

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Förderung von Photovoltaik und Stromspeicher
Für PV-Anlagen und Speicheranlagen stehen ebenfalls Fördermöglichkeiten zur Verfügung.