Aktuelle Förderungen für Ihre Energielösung im Überblick

Aktualisiert am 07.09.2026

Wer in eine Wärme­pumpe, eine PV-Anlage oder ein Energie­manage­ment investiert, senkt seine Energie­kosten und reduziert - je nach bisherigem Energieträger - den eigenen CO2-Ausstoß.

Welche Förderungen aktuell für Privat­personen, Unter­nehmen und Gemeinden zur Ver­fügung stehen und welche Voraus­setzungen gelten, finden Sie hier auf einen Blick.

Förderungen ändern sich laufend. Wir behalten den Überblick, informieren Sie über die passenden Förder­möglich­keiten und unter­stützen Sie gerne bei der Bean­tragung.

Ein Paar steht vor dem Laptop und sieht sich lächelnd an.
 

Förderung von Energie­manage­ment

Die Zukunft der Energie­ver­sorgung ist intelligent vernetzt. Moderne Gebäude erzeugen, speichern und verbrauchen Energie zunehmend selbst. Damit dieses Zusammen­spiel reibungslos funktioniert, werden Energie­management­systeme immer wichtiger. Passend dazu fördert der Bund seit Juni 2026 deren Einführung mit attraktiven Zuschüssen.

Förderung von Wärmepumpen

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Energie wird immer wichtiger. Wärmepumpen leisten dazu einen zentralen Beitrag. Im Vergleich zu her­kömmlichen Heiz­systemen senken sie den Energie­verbrauch deutlich und machen unabhängig von fossilen Brennstoffen.

Deshalb wird die Umstellung auf eine Wärmepumpe von Bund, Ländern und Energie­versorgern gefördert. Viele dieser Förderungen lassen sich kombinieren und reduzieren die Investitionskosten spürbar.

Kesseltausch 2026

Fördermittel sind derzeit aufgebraucht.
Neue Registrierungen sind nicht mehr möglich. Bereits bestehende Registrierungen bzw. Anträge werden weiterbearbeitet.

 

Sauber Heizen für Alle, ein­kommen­sab­häng­iges Förder­pro­gramm

Es sind keine weiteren Registrierungen mehr möglich.
Antrag­stellung nur mehr für bereits registrierte Förder­ungs­werber:innen.

Raus aus Öl und Gas für Be­triebe, Gemeinden,  < 100 kW

Antragstellung ist für alle Unternehmen, sonstige unter­nehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfess­ionelle Ein­richtungen möglich.
Gefördert wir der Ersatz eines fossilen Heizungs­systems mit über­wiegend betrieb­licher Nutzung. Neubauten oder der Ersatz von nicht fossilen Heizungs­anlagen sind nicht förder­fähig.

Voraussetzung:

  • Maximale thermische Leistung unter 100 kW
  • Maximale Vorlauf­temperatur des Wärme­abgabe­systems von 55 °C
  • Überwiegend für den Heiz­betrieb

Förderhöhe:
Anlagen < 50 kW: max. 7.500 Euro
Anlagen > 50 kW und < 100 kW: +100 Euro/kW
Die Förderung für Gemeinden beträgt 60 % der ermittelten betrieb­lichen Förderung

Max. 30 % der förderungs­fähigen Kosten für Betriebe, max. 18 % für Gemeinden
Mit Landesförderungen kombinierbar

Antragstellung:
Online nach Umsetzung des Projektes
Bis 6 Monate nach Schlussrechnung

Weitere Infos

Raus aus Öl und Gas für Be­triebe, Gemeinden,  > 100 kW

Antragstellung ist für alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfess­ionelle Einrichtungen und Gemeinden möglich. Neubauten und der Ersatz von erneuer­baren Anlagen werden nicht gefördert.

Voraussetzung:

  • Wärmepumpe mit mehr als 100 kW Nenn­wärme­leistung
  • Überwiegend für den Heiz­betrieb
  • JAZ mind. 3,8
  • GWP von weniger als 750
  • keine Anschlussmöglichkeit an eine klima­freundliche bzw. hoch­effiziente Fern­wärme­versorgung

Förderhöhe:
Für die ersten 100 kW Grundpauschale in der Höhe von 12.500 Euro
Sole/Wasser-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 200 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro/kW
Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 200 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro/kW
Luft-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 100 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro/kW

Die Förderung für Gemeinden beträgt 60 % der Förderhöhe für Betriebe

Zuschläge:
Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energie­trägern: 50 Euro/kW
EMAS zertifizierte Unternehmen: 1,5% der Pauschal­förderung, max. 10.000 Euro

Max. 45 % der förderungs­fähigen Kosten, bzw. 4,5 Mio. Euro pro Projekt

Mit diesem Förderantrag wird gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung beantragt.

Mit Landesförderungen kombinierbar.

Antragstellung:
Online vor der ersten rechtsver­bindlichen Bestellung von Leistungen

Projektumsetzung innerhalb von 18 Monaten ab Ausstellung des Förder­vertrages.

Weitere Infos

Eine lächelnde junge Frau tankt ihr Elektroauto mit Strom von der M-TEC Photovoltaikanlage. Im Hintergrund ist der Technikraum mit der M-TEC Wärmepumpe ersichtlich.

 

KOMPETENZ, DIE BLEIBT.

Seit über 50 Jahren setzen Kund:innen auf unsere Erfahrung, technisches Know-how und unsere hohe Servicequalität.

Von der ersten Beratung über Planung und Montage bis hin zu Wartung und Reparatur: Wir sind verlässlich an Ihrer Seite.

 

Förderung von Photovoltaik und Stromspeicher

Für PV-Anlagen und Speicheranlagen stehen ebenfalls Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

 
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