Wärmepumpen und Photovoltaik – Welche Förderungen gibt es?
Aktualisiert am 14.07.2026
Wer in eine Wärmepumpe oder PV-Anlage investiert, senkt seine Energiekosten und leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Welche Förderungen stehen zur Verfügung und wie holen Sie das Maximum heraus? Hier finden Sie alle Infos auf einen Blick. Gerne unterstützen wir Sie bei den Förderanträgen.

Förderung von Energiemanagement
Die Zukunft der Energieversorgung ist intelligent vernetzt. Moderne Gebäude erzeugen, speichern und verbrauchen Energie zunehmend selbst. Damit dieses Zusammenspiel reibungslos funktioniert, werden Energiemanagementsysteme immer wichtiger. Passend dazu fördert der Bund seit Juni 2026 deren Einführung mit attraktiven Zuschüssen.
Ziel der Förderung ist es, erneuerbare Energie effizienter zu nutzen, Energiekosten zu senken und gleichzeitig die Stromnetze zu entlasten.
Mindestanforderungen des Energiemanagements
- Aktive Steuerung von Geräten
- Verarbeitung von zeitvariablen und/oder dynamischen Strompreise und/oder Netztarifen
- Messung von Bezug und Einspeisung am Netzanschluss
- Lastmanagement: Fähigkeit zur Verarbeitung von Leistungsvorgaben (Begrenzung der Bezugs- und ggf. Einspeiseleistung)
- Die eigentliche Steuerung muss lokal am Anlagenstandort erfolgen. Reine Cloud-Lösungen, die ohne Internetverbindung nicht funktionsfähig sind, erfüllen die Fördervoraussetzungen nicht.
Förderhöhe für Privathaushalte
50 % der förderfähigen Kosten, max. 600 Euro
zusätzlich 100 Euro Bonuszahlung für Begleitforschung möglich
Förderhöhe für Unternehmen, Gemeinden und Vereine
30 % der förderfähigen Kosten für KMU’s und Gemeinden
20 % der förderfähigen Kosten für Großunternehmen
jeweils max. 20.000 Euro
zusätzlich 1.000 Euro Bonuszahlung für Begleitforschung möglich
Registrierung:
Für Privatpersonen
Für Betriebe/Gemeinden/Vereine
Laufzeit:
23. Juni 2026 – 15. April 2027, 12:00 Uhr, bzw solange Fördermittel verfügbar sind.
Förderung von Wärmepumpen
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Energie wird immer wichtiger. Wärmepumpen leisten dazu einen zentralen Beitrag. Im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen senken sie den Energieverbrauch deutlich und machen unabhängig von fossilen Brennstoffen.
Deshalb wird die Umstellung auf eine Wärmepumpe von Bund, Ländern und Energieversorgern gefördert. Viele dieser Förderungen lassen sich kombinieren und reduzieren die Investitionskosten spürbar.
Kesseltausch 2026
Fördermittel sind derzeit aufgebraucht.
Neue Registrierungen sind nicht mehr möglich. Bereits bestehende Registrierungen bzw. Anträge werden weiterbearbeitet.
Sauber Heizen für Alle, einkommensabhängiges Förderprogramm
Dieses Förderprogramm wird 2026 fortgesetzt. Mit dieser Förderaktion wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten (unterste Einkommensdrittel) unterstützt. Dies entspricht bei einem Einpersonenhaushalt einem Monatseinkommen von bis zu 1.867 Euro netto (12x im Jahr). Für Mehrpersonenhaushalte kommen Gewichtungsfaktoren hinzu. Erwachsene 0,5 und für Kinder 0,3.
Weitere Voraussetzungen:
- Online-Antragstellung VOR Projektumsetzung
- Wärmepumpen werden gefördert, wenn kein Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz möglich bzw. zumutbar ist
- Inbetriebnahme und Übermittlung der Endabrechnung innerhalb von 9 Monate nach Förderzusage
- Energieberatungsprotokoll
Förderhöhe:
Die Förderung wird in Ergänzung zu Förderungen von Bund und Land ausbezahlt, wobei insgesamt bis zur technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert wird.
Luft/Wasser Wärmepumpe: max. 25.586 Euro
Sole/Wasser Wärmepumpe: max. 37.550 Euro
Wasser/Wasser Wärmepumpe: max. 37.550 Euro
Laufzeit:
Ab 01.01.2026, solange es Budgetmittel gibt, jedoch längstens bis 31.12.2026
Zur Online-Registrierung
Raus aus Öl und Gas für Betriebe, Gemeinden, < 100 kW
Antragstellung ist für alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen möglich.
Gefördert wir der Ersatz eines fossilen Heizungssystems mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Neubauten oder der Ersatz von nicht fossilen Heizungsanlagen sind nicht förderfähig.
Voraussetzung:
- Maximale thermische Leistung unter 100 kW
- Maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55 °C
- Überwiegend für den Heizbetrieb
Förderhöhe:
Anlagen < 50 kW: max. 7.500 Euro
Anlagen > 50 kW und < 100 kW: +100 Euro/kW
Die Förderung für Gemeinden beträgt 60 % der ermittelten betrieblichen Förderung
Max. 30 % der förderungsfähigen Kosten für Betriebe, max. 18 % für Gemeinden
Mit Landesförderungen kombinierbar
Antragstellung:
Online nach Umsetzung des Projektes
Bis 6 Monate nach Schlussrechnung
Raus aus Öl und Gas für Betriebe, Gemeinden, > 100 kW
Antragstellung ist für alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden möglich. Neubauten und der Ersatz von erneuerbaren Anlagen werden nicht gefördert.
Voraussetzung:
- Wärmepumpe mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung
- Überwiegend für den Heizbetrieb
- JAZ mind. 3,8
- GWP von weniger als 750
- keine Anschlussmöglichkeit an eine klimafreundliche bzw. hocheffiziente Fernwärmeversorgung
Förderhöhe:
Für die ersten 100 kW Grundpauschale in der Höhe von 12.500 Euro
Sole/Wasser-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 200 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro/kW
Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 200 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro/kW
Luft-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 100 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro/kW
Die Förderung für Gemeinden beträgt 60 % der Förderhöhe für Betriebe
Zuschläge:
Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern: 50 Euro/kW
EMAS zertifizierte Unternehmen: 1,5% der Pauschalförderung, max. 10.000 Euro
Max. 45 % der förderungsfähigen Kosten, bzw. 4,5 Mio. Euro pro Projekt
Mit diesem Förderantrag wird gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung beantragt.
Mit Landesförderungen kombinierbar.
Antragstellung:
Online vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen
Projektumsetzung innerhalb von 18 Monaten ab Ausstellung des Fördervertrages.
Oberösterreich:
Das Land Oberösterreich fördert den Umstieg von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe. Für den Neubau gibt es keine Landesförderung. Mit der Bundesförderung kombinierbar.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die an ihrem Hauptwohnsitz die Heizungsanlage von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe umstellen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Im Umkreis von 35 m darf kein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz aus erneuerbaren Energieträgern bestehen
- Die Anlage muss von einer befugten Fachkraft normgerecht installiert werden
- Förderanlage muss für mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
- Sämtliche bestehende Heizkessel müssen nachweislich demontiert und die genaue Typenbezeichnung für 10 Jahre aufbewahrt werden
- Die als Wohnfläche dienende Fläche muss mehr als 50 Prozent des Gesamtgebäudes betragen
- Die Wärmepumpe muss mit einer Photovoltaikanlage (mind. 3 kWpeak), einer thermischen Solaranlage (mind. 4 m² Bruttokollektorfläche) oder für 10 Jahre mit Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.
- Die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitszahl muss gewährleistet sein
- Schallimmissionsgrenzwerte bei Luftwärmpumpen
- Die Wärmepumpe muss Smart-Grid fähig sein
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist abhängig von der Wärmepumpen-Art sowie von der Nennwärmeleistung. Effiziente Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen werden besser gefördert als Luft-Wärmepumpen. Sie ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt.
Fördersatz bei Wärme aus der Luft
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % (35° C) bzw. ≥ 125 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro
Fördersatz bei Wärme aus der Erde oder dem Grundwasser
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 170 % (35° C) bzw. ≥ 150 % (55° C):
170 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 2.800 Euro
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % und < 170 % (35° C) bzw. ≥ 125 % und < 150 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro
Wann wird der Antrag gestellt?
Der Förderantrag ist NACH der Maßnahme zu stellen.
Rechnungen werden ab dem 1. Juli 2023 anerkannt.
Die Beantragung erfolgt mit einem Online-Formular.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie, oder
Nachweis über eine mind. 4 m² große thermische Solaranlage, oder
Nachweis über eine Photovoltaikanlage mit zumindest 3 kWpeak - Entsorgungsbestätigung der alten Heizanlage
Laufzeit:
01.01.2024 – 31.12.2026, bzw. solange es Budgetmittel gibt
Andere Bundesländer
Förderung der Energie AG bei Heizungstausch
Die Energie AG bietet für Wärmepumpen eines Marktpartners, wie zum Beispiel M-TEC, eine Gutschrift in der Höhe von 250 Euro inkl. USt. Die Gutschrift erfolgt in zwei gleich großen Teilbeträgen:
– Erster Teilbetrag nach positiver Prüfung des Formulars.
– Zweiten Teilbetrag nach weiteren 12 Monaten.
Weitere Energieversorger
Der Austausch eines fossilen Heizungssystems auf ein klimafreundliches Heizungssystem wird seit 2022 auch steuerlich begünstigt.
Diese Öko-Sonderausgabenpauschale gilt ausschließlich für privat genutzte Gebäude.
Voraussetzungen
- Erhalt der Bundesförderung
- Die Kosten für den Heizungstausch sind abzüglich der Förderung höher als 2.000 Euro
Förderhöhe
Die Investitionskosten können in der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgabe abgesetzt werden – pauschal mit je 400 Euro, über einen Zeitraum von 5 Jahren.

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Förderung von Photovoltaik und Stromspeicher
Für PV-Anlagen und Speicheranlagen stehen ebenfalls Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
EAG Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher
Natürliche oder juristische Personen können für die Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage einen Investitionszuschuss beantragen. Wahlweise kann ein Speicher dazu genommen werden, welcher ebenfalls gefördert wird. Speichererweiterungen sind nicht förderfähig
Voraussetzung
- Antragstellung vor Inbetriebnahme
- Bei Antragstellung muss die Zählpunktnummer bereits vorliegen
- Förderung eines Speichers ohne Neuerrichtung/Erweiterung der PV-Anlage ist nicht möglich
- Für die Kategorien A und B erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung
- Anträge der Kategorie C und D werden nach dem Förderbedarf gereiht
Förderhöhe
Kategorie A, bis zu 10 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 150 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Kategorie B, > 10 kWp, bis 20 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 140 €/kWp (PV), 540 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Kategorie C, > 20 kWp, bis 100 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 130 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Kategorie D, > 100 kWp, bis 1.000 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 120 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Innovative Anlagen:
Zuschlag von 30 % auf den jeweiligen Fördersatz
Ab Juli 2025 zusätzlich „Made in Europe“-Bonus:
Für PV-Modulen, Wechselrichter und Stromspeicher mit europäischer Wertschöpfung gibt es einen Zuschlag von bis zu 10 % pro Komponente auf den jeweiligen Fördersatz.
Start der Fördercalls
23.04.2026, 17:00 Uhr bis 11.05.2026, 23:59 Uhr
16.06.2026, 17:00 Uhr bis 30.06.2026, 23:59 Uhr
08.10.2026, 17:00 Uhr bis 22.10.2026, 23:59 Uhr
Umsetzungsfrist
Engpassleistungen bis 100 kWp: innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages, Verlängerung 2 x um bis zu 9 Monate möglich
Engpassleistungen über 100 kWp: innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages, Verlängerung 1 x um bis zu 12 Monate möglich
EAG Marktprämie für eingespeisten PV-Strom
Marktprämie ist ein Zuschuss für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom für PV-Neuanlagen oder Erweiterungen. Sie gleicht die Kosten der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und dem durchschnittlichen Marktpreis an der Strombörse aus. Aufgrund der jetzigen hohen Strompreise, wird die Marktprämie derzeit kaum ausgezahlt werden. Sie ist eine Sicherheit für wieder sinkende Strompreise.
Die Marktprämie wird pro Monat über einen Zeitraum von 20 Jahren ausbezahlt.
Voraussetzung:
- PV-Neuanlage oder Erweiterungen > 10 kWp
- PV-Anlagen am Gebäude, auf Infrastruktur und im Freiland
- Antragstellung vor Projektstart
Förderhöhe:
Bei der Antragstellung ist die Höhe des wirtschaftlich notwendigen Strompreises einzumelden.
Der Höchstwert von 8,98 Cent/kWh darf nicht überschritten werden.
Für landwirtschaftliche Nutzflächen und Grünland gibt es einen Abschlag von 25 % auf den Gebotswert.
Die Förderanträge werden nach dem eingemeldeten Strompreis, beginnend mit dem niedrigsten eingemeldeten Strompreis, gereiht.
Fördercalls 2026, 175.000 kWp/Ausschreibrunde
Gebote können bis zu folgende Termine abgegeben werden:
17.03.2026
11.06.2026
24.09.2026
10.12.2026
Umsetzungsfrist:
PV-Anlagen < 100 kWp: 6 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, zweimalige Verlängerung um bis zu 9 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist
PV-Anlagen > 100 kWp: 12 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, einmalige Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist.
Stromerzeugung in Inselanlage
Gefördert werden Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen, ohne Netzzugangsmöglichkeit mit einer Mindest-Investition von 10.000 Euro.
Wer wird gefördert?
alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Förderhöhe:
30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, max. 4,5 Mio Euro
mit Landesförderungen kombinierbar
Zeitpunkt der Antragstellung:
im Vorhinein