Aktuelle Förderungen für Ihre Energielösung im Überblick
Aktualisiert am 07.09.2026
Wer in eine Wärmepumpe, eine PV-Anlage oder ein Energiemanagement investiert, senkt seine Energiekosten und reduziert - je nach bisherigem Energieträger - den eigenen CO2-Ausstoß.
Welche Förderungen aktuell für Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden zur Verfügung stehen und welche Voraussetzungen gelten, finden Sie hier auf einen Blick.
Förderungen ändern sich laufend. Wir behalten den Überblick, informieren Sie über die passenden Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

Förderung von Energiemanagement
Die Zukunft der Energieversorgung ist intelligent vernetzt. Moderne Gebäude erzeugen, speichern und verbrauchen Energie zunehmend selbst. Damit dieses Zusammenspiel reibungslos funktioniert, werden Energiemanagementsysteme immer wichtiger. Passend dazu fördert der Bund seit Juni 2026 deren Einführung mit attraktiven Zuschüssen.
Förderung von Wärmepumpen
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Energie wird immer wichtiger. Wärmepumpen zählen zu den Schlüsseltechnologien der Wärmewende. Im Vergleich zu Öl- und Gasheizungen benötigen Sie für dieselbe Wärmemenge weniger Energie.
Deshalb wird die Umstellung auf eine Wärmepumpe von Bund, Ländern und Energieversorgern gefördert. Viele dieser Förderungen lassen sich kombinieren und reduzieren die Investitionskosten spürbar.

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Förderung von Photovoltaik und Stromspeicher
Für PV-Anlagen und Speicheranlagen stehen ebenfalls Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
EAG Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher
Natürliche oder juristische Personen können für die Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage einen Investitionszuschuss beantragen. Wahlweise kann ein Speicher dazu genommen werden, welcher ebenfalls gefördert wird. Speichererweiterungen sind nicht förderfähig
Voraussetzung
- Antragstellung vor Inbetriebnahme
- Bei Antragstellung muss die Zählpunktnummer bereits vorliegen
- Förderung eines Speichers ohne Neuerrichtung/Erweiterung der PV-Anlage ist nicht möglich
- Für die Kategorien A und B erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung
- Anträge der Kategorie C und D werden nach dem Förderbedarf gereiht
Förderhöhe
Kategorie A, bis zu 10 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 150 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Kategorie B, > 10 kWp, bis 20 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 140 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Kategorie C, > 20 kWp, bis 100 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 130 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Kategorie D, > 100 kWp, bis 1.000 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 120 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Innovative Anlagen:
Zuschlag von 30 % auf den jeweiligen Fördersatz
Ab Juli 2025 zusätzlich „Made in Europe“-Bonus:
Für PV-Modulen, Wechselrichter und Stromspeicher mit europäischer Wertschöpfung gibt es einen Zuschlag von bis zu 10 % pro Komponente auf den jeweiligen Fördersatz.
Start der Fördercalls
23.04.2026, 17:00 Uhr bis 11.05.2026, 23:59 Uhr
16.06.2026, 17:00 Uhr bis 30.06.2026, 23:59 Uhr
08.10.2026, 17:00 Uhr bis 22.10.2026, 23:59 Uhr
Umsetzungsfrist
Engpassleistungen bis 100 kWp: innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages, Verlängerung 2 x um bis zu 9 Monate möglich
Engpassleistungen über 100 kWp: innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages, Verlängerung 1 x um bis zu 12 Monate möglich
EAG Marktprämie für eingespeisten PV-Strom
Marktprämie ist ein Zuschuss für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom für PV-Neuanlagen oder Erweiterungen. Sie gleicht die Kosten der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und dem durchschnittlichen Marktpreis an der Strombörse aus. Aufgrund der jetzigen hohen Strompreise, wird die Marktprämie derzeit kaum ausgezahlt werden. Sie ist eine Sicherheit für wieder sinkende Strompreise.
Die Marktprämie wird pro Monat über einen Zeitraum von 20 Jahren ausbezahlt.
Voraussetzung:
- PV-Neuanlage oder Erweiterungen > 10 kWp
- PV-Anlagen am Gebäude, auf Infrastruktur und im Freiland
- Antragstellung vor Projektstart
Förderhöhe:
Bei der Antragstellung ist die Höhe des wirtschaftlich notwendigen Strompreises einzumelden.
Der Höchstwert von 8,98 Cent/kWh darf nicht überschritten werden.
Für landwirtschaftliche Nutzflächen und Grünland gibt es einen Abschlag von 25 % auf den Gebotswert.
Die Förderanträge werden nach dem eingemeldeten Strompreis, beginnend mit dem niedrigsten eingemeldeten Strompreis, gereiht.
Fördercalls 2026, 175.000 kWp/Ausschreibrunde
Gebote können bis zu folgende Termine abgegeben werden:
17.03.2026
11.06.2026
24.09.2026
10.12.2026
Umsetzungsfrist:
PV-Anlagen < 100 kWp: 6 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, zweimalige Verlängerung um bis zu 9 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist
PV-Anlagen > 100 kWp: 12 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, einmalige Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist.
Stromerzeugung in Inselanlage
Gefördert werden Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen, ohne Netzzugangsmöglichkeit mit einer Mindest-Investition von 10.000 Euro.
Wer wird gefördert?
alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Förderhöhe:
30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, max. 4,5 Mio Euro
mit Landesförderungen kombinierbar
Zeitpunkt der Antragstellung:
im Vorhinein