Wärmepumpen und Photovoltaik – Welche Förderungen gibt es?
Aktualisiert am 28.04.2026
Wer in eine Wärmepumpe oder PV-Anlage investiert, senkt seine Energiekosten und leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Welche Förderungen stehen zur Verfügung und wie holen Sie das Maximum heraus? Hier finden Sie alle Infos auf einen Blick. Gerne unterstützen wir Sie bei den Förderanträgen.

Förderung von Wärmepumpen
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Energie wird immer wichtiger. Wärmepumpen leisten dazu einen zentralen Beitrag. Im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen senken sie den Energieverbrauch deutlich und machen unabhängig von fossilen Brennstoffen.
Deshalb wird die Umstellung auf eine Wärmepumpe von Bund, Ländern und Energieversorgern gefördert. Viele dieser Förderungen lassen sich kombinieren und reduzieren die Investitionskosten spürbar.
Kesseltausch 2026
Für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems auf Wärmepumpen können Privatpersonen ab November 2025 wieder eine Förderung beantragen. Es gibt dabei kein Mindestalter der fossilen Bestandsheizung.
Voraussetzungen:
- Leistungen ab dem 03.10.2025 erbracht
- Kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich oder zumutbar
- Max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C
- Wärmepumpen < 100 kW
- Wenn GWP-Wert > 150, Förderreduktion um 20 %
- Außerbetriebnahme und fachgerechte Entsorgung aller fossilen Altanlagen
- Entsorgung oder Entleerung, Reinigung und Verplombung von Brennstofftanks
Förderhöhe:
7.500 Euro
Zusätzlich 5.000 Euro Bonus für Tiefenbohrung bzw. Brunnen
Zusätzlich 2.500 Euro Bonus für thermische Solaranlage mit mind. 6 m²
Max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten
Registrierung:
Online unter www.sanierungsoffensive.gv.at
Förderbudget bleibt für 9 Monate reserviert. Bis dahin muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Laufzeit:
Mitte November 2025 bis längstens 31.12.2026 bzw. solange Budgetmittel vorhanden sind.
Weitere Infos
Kesseltausch bei mehrgeschoßigem Wohnbau/Reihenhausanlage
Sauber Heizen für Alle, einkommensabhängiges Förderprogramm
Dieses Förderprogramm wird 2026 fortgesetzt. Mit dieser Förderaktion wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten (unterste Einkommensdrittel) unterstützt. Dies entspricht bei einem Einpersonenhaushalt einem Monatseinkommen von bis zu 1.867 Euro netto (12x im Jahr). Für Mehrpersonenhaushalte kommen Gewichtungsfaktoren hinzu. Erwachsene 0,5 und für Kinder 0,3.
Weitere Voraussetzungen:
- Online-Antragstellung VOR Projektumsetzung
- Wärmepumpen werden gefördert, wenn kein Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz möglich bzw. zumutbar ist
- Inbetriebnahme und Übermittlung der Endabrechnung innerhalb von 9 Monate nach Förderzusage
- Energieberatungsprotokoll
Förderhöhe:
Die Förderung wird in Ergänzung zu Förderungen von Bund und Land ausbezahlt, wobei insgesamt bis zur technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert wird.
Luft/Wasser Wärmepumpe: max. 25.586 Euro
Sole/Wasser Wärmepumpe: max. 37.550 Euro
Wasser/Wasser Wärmepumpe: max. 37.550 Euro
Laufzeit:
Ab 01.01.2026, solange es Budgetmittel gibt, jedoch längstens bis 31.12.2026
Zur Online-Registrierung
Raus aus Öl und Gas für Betriebe, Gemeinden, < 100 kW
Antragstellung ist für alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen möglich.
Gefördert wir der Ersatz eines fossilen Heizungssystems mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Neubauten oder der Ersatz von nicht fossilen Heizungsanlagen sind nicht förderfähig.
Voraussetzung:
- Maximale thermische Leistung unter 100 kW
- Maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55 °C
- Überwiegend für den Heizbetrieb
Förderhöhe:
Anlagen < 50 kW: max. 7.500 Euro
Anlagen > 50 kW und < 100 kW: +100 Euro/kW
Die Förderung für Gemeinden beträgt 60 % der ermittelten betrieblichen Förderung
Max. 30 % der förderungsfähigen Kosten für Betriebe, max. 18 % für Gemeinden
Mit Landesförderungen kombinierbar
Antragstellung:
Online nach Umsetzung des Projektes
Bis 6 Monate nach Schlussrechnung
Raus aus Öl und Gas für Betriebe, Gemeinden, > 100 kW
Antragstellung ist für alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden möglich. Neubauten und der Ersatz von erneuerbaren Anlagen werden nicht gefördert.
Voraussetzung:
- Wärmepumpe mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung
- Überwiegend für den Heizbetrieb
- JAZ mind. 3,8
- GWP von weniger als 750
- keine Anschlussmöglichkeit an eine klimafreundliche bzw. hocheffiziente Fernwärmeversorgung
Förderhöhe:
Für die ersten 100 kW Grundpauschale in der Höhe von 12.500 Euro
Sole/Wasser-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 200 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro/kW
Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 200 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro/kW
Luft-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 100 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro/kW
Die Förderung für Gemeinden beträgt 60 % der Förderhöhe für Betriebe
Zuschläge:
Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern: 50 Euro/kW
EMAS zertifizierte Unternehmen: 1,5% der Pauschalförderung, max. 10.000 Euro
Max. 45 % der förderungsfähigen Kosten, bzw. 4,5 Mio. Euro pro Projekt
Mit diesem Förderantrag wird gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung beantragt.
Mit Landesförderungen kombinierbar.
Antragstellung:
Online vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen
Projektumsetzung innerhalb von 18 Monaten ab Ausstellung des Fördervertrages.
Oberösterreich:
Das Land Oberösterreich fördert den Umstieg von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe. Für den Neubau gibt es keine Landesförderung. Mit der Bundesförderung kombinierbar.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die an ihrem Hauptwohnsitz die Heizungsanlage von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe umstellen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Im Umkreis von 35 m darf kein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz aus erneuerbaren Energieträgern bestehen
- Die Anlage muss von einer befugten Fachkraft normgerecht installiert werden
- Förderanlage muss für mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
- Sämtliche bestehende Heizkessel müssen nachweislich demontiert und die genaue Typenbezeichnung für 10 Jahre aufbewahrt werden
- Die als Wohnfläche dienende Fläche muss mehr als 50 Prozent des Gesamtgebäudes betragen
- Die Wärmepumpe muss mit einer Photovoltaikanlage (mind. 3 kWpeak), einer thermischen Solaranlage (mind. 4 m² Bruttokollektorfläche) oder für 10 Jahre mit Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.
- Die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitszahl muss gewährleistet sein
- Schallimmissionsgrenzwerte bei Luftwärmpumpen
- Die Wärmepumpe muss Smart-Grid fähig sein
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist abhängig von der Wärmepumpen-Art sowie von der Nennwärmeleistung. Effiziente Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen werden besser gefördert als Luft-Wärmepumpen. Sie ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt.
Fördersatz bei Wärme aus der Luft
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % (35° C) bzw. ≥ 125 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro
Fördersatz bei Wärme aus der Erde oder dem Grundwasser
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 170 % (35° C) bzw. ≥ 150 % (55° C):
170 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 2.800 Euro
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % und < 170 % (35° C) bzw. ≥ 125 % und < 150 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro
Wann wird der Antrag gestellt?
Der Förderantrag ist NACH der Maßnahme zu stellen.
Rechnungen werden ab dem 1. Juli 2023 anerkannt.
Die Beantragung erfolgt mit einem Online-Formular.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie, oder
Nachweis über eine mind. 4 m² große thermische Solaranlage, oder
Nachweis über eine Photovoltaikanlage mit zumindest 3 kWpeak - Entsorgungsbestätigung der alten Heizanlage
Laufzeit:
01.01.2024 – 31.12.2026, bzw. solange es Budgetmittel gibt
Andere Bundesländer
Förderung der Energie AG bei Heizungstausch
Die Energie AG bietet für Wärmepumpen eines Marktpartners, wie zum Beispiel M-TEC, eine Gutschrift in der Höhe von 250 Euro inkl. USt. Die Gutschrift erfolgt in zwei gleich großen Teilbeträgen:
– Erster Teilbetrag nach positiver Prüfung des Formulars.
– Zweiten Teilbetrag nach weiteren 12 Monaten.
Weitere Energieversorger
Der Austausch eines fossilen Heizungssystems auf ein klimafreundliches Heizungssystem wird seit 2022 auch steuerlich begünstigt.
Diese Öko-Sonderausgabenpauschale gilt ausschließlich für privat genutzte Gebäude.
Voraussetzungen
- Erhalt der Bundesförderung
- Die Kosten für den Heizungstausch sind abzüglich der Förderung höher als 2.000 Euro
Förderhöhe
Die Investitionskosten können in der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgabe abgesetzt werden – pauschal mit je 400 Euro, über einen Zeitraum von 5 Jahren.

KOMPETENZ, DIE BLEIBT.
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Von der ersten Beratung über Planung und Montage bis hin zu Wartung und Reparatur: Wir sind verlässlich an Ihrer Seite.
Förderung von Photovoltaik, Speicher und Ladeinfrastruktur
Für PV-Anlagen, Stromspeicher und Ladeinfrastrurkur stehen ebenfalls Bundes- und Landesförderungen zur Verfügung.
EAG Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher
Natürliche oder juristische Personen können für die Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage einen Investitionszuschuss beantragen. Wahlweise kann ein Speicher dazu genommen werden, welcher ebenfalls gefördert wird. Speichererweiterungen sind nicht förderfähig
Voraussetzung
- Antragstellung vor Inbetriebnahme
- Bei Antragstellung muss die Zählpunktnummer bereits vorliegen
- Förderung eines Speichers ohne Neuerrichtung/Erweiterung der PV-Anlage ist nicht möglich
- Für die Kategorien A und B erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung
- Anträge der Kategorie C und D werden nach dem Förderbedarf gereiht
Förderhöhe
Kategorie A, bis zu 10 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 150 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Kategorie B, > 10 kWp, bis 20 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 140 €/kWp (PV), 540 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Kategorie C, > 20 kWp, bis 100 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 130 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Kategorie D, > 100 kWp, bis 1.000 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 120 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Innovative Anlagen:
Zuschlag von 30 % auf den jeweiligen Fördersatz
Ab Juli 2025 zusätzlich „Made in Europe“-Bonus:
Für PV-Modulen, Wechselrichter und Stromspeicher mit europäischer Wertschöpfung gibt es einen Zuschlag von bis zu 10 % pro Komponente auf den jeweiligen Fördersatz.
Start der Fördercalls
23.04.2026, 17:00 Uhr bis 11.05.2026, 23:59 Uhr
16.06.2026, 17:00 Uhr bis 30.06.2026, 23:59 Uhr
08.10.2026, 17:00 Uhr bis 22.10.2026, 23:59 Uhr
Umsetzungsfrist
Engpassleistungen bis 100 kWp: innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages, Verlängerung 2 x um bis zu 9 Monate möglich
Engpassleistungen über 100 kWp: innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages, Verlängerung 1 x um bis zu 12 Monate möglich
EAG Marktprämie für eingespeisten PV-Strom
Marktprämie ist ein Zuschuss für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom für PV-Neuanlagen oder Erweiterungen. Sie gleicht die Kosten der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und dem durchschnittlichen Marktpreis an der Strombörse aus. Aufgrund der jetzigen hohen Strompreise, wird die Marktprämie derzeit kaum ausgezahlt werden. Sie ist eine Sicherheit für wieder sinkende Strompreise.
Die Marktprämie wird pro Monat über einen Zeitraum von 20 Jahren ausbezahlt.
Voraussetzung:
- PV-Neuanlage oder Erweiterungen > 10 kWp
- PV-Anlagen am Gebäude, auf Infrastruktur und im Freiland
- Antragstellung vor Projektstart
Förderhöhe:
Bei der Antragstellung ist die Höhe des wirtschaftlich notwendigen Strompreises einzumelden.
Der Höchstwert von 8,98 Cent/kWh darf nicht überschritten werden.
Für landwirtschaftliche Nutzflächen und Grünland gibt es einen Abschlag von 25 % auf den Gebotswert.
Die Förderanträge werden nach dem eingemeldeten Strompreis, beginnend mit dem niedrigsten eingemeldeten Strompreis, gereiht.
Fördercalls 2026, 175.000 kWp/Ausschreibrunde
Gebote können bis zu folgende Termine abgegeben werden:
17.03.2026
11.06.2026
24.09.2026
10.12.2026
Umsetzungsfrist:
PV-Anlagen < 100 kWp: 6 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, zweimalige Verlängerung um bis zu 9 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist
PV-Anlagen > 100 kWp: 12 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, einmalige Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist.
Stromerzeugung in Inselanlage
Gefördert werden Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen, ohne Netzzugangsmöglichkeit mit einer Mindest-Investition von 10.000 Euro.
Wer wird gefördert?
alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Förderhöhe:
30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, max. 4,5 Mio Euro
mit Landesförderungen kombinierbar
Zeitpunkt der Antragstellung:
im Vorhinein
OÖ: Nachrüstung von Stromspeicher
Mit diesem Sonderförderprogramm werden Stromspeicher für bereits bestehende PV-Anlagen finanziell unterstützt.
Es richtet sich Privatpersonen, Gemeinden und Vereine, die in Oberösterreich eine vor dem 01.01.2026 errichtete PV-Anlage um einen Stromspeicher erweitern. Erweiterungen bestehender Speicher oder Plug-and-Play-Systeme sind nicht förderfähig.
Voraussetzung
- KEINE Kombination mit der EAG-Speicherförderung
- PV-Anlage muss vor dem 01.01.2026 in Betrieb gegangen sein
- Speicher auf Basis von Lithium- oder Natriumionentechnologie
Förderhöhe
€ 150/kWh Nennkapazität, max. 40 % der förderungsfähigen Bruttoinvestitionskosten. Es werden bis zu 15 kWh gefördert, Speicher kann auch größer sein.
Zusätzlich € 50/kWh M-TEC Bonus. Dieser Bonus ist an die OÖ Speicherförderung gekoppelt, bis auf Wiederruf gültig und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
Laufzeit
01.03.2026 bis 31.12.2026 bzw. solange Fördermittel zur Verfügung stehen oder bis Start einer Bundes-Investitionsförderung für Speichernachrüstungen.
Antragstellung
NACH Abschluss der Maßnahme.
Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen inklusive Rechnung per Mail.