Wärmepumpen und Photovoltaik – Welche Förderungen gibt es?

Aktualisiert am 24.04.2025

Wer in eine Wärme­pumpe oder PV-Anlage investiert, senkt seine Energie­kosten und leistet einen aktiven Beitrag zum Klima­schutz. Welche Förderungen stehen zur Ver­fügung und wie holen Sie das Maximum heraus? Hier finden Sie alle Infos auf einen Blick.

Ein Paar steht vor dem Laptop und sieht sich lächelnd an.
 

Förderung von Wärmepumpen

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Energie wird immer wichtiger. Wärmepumpen leisten dazu einen zentralen Beitrag. Im Vergleich zu her­kömmlichen Heiz­systemen senken sie den Energie­verbrauch deutlich und machen unabhängig von fossilen Brennstoffen.

Deshalb wird die Umstellung auf eine Wärmepumpe von Bund, Ländern und Energie­versorgern gefördert. Viele dieser Förderungen lassen sich kombinieren und reduzieren die Investitionskosten spürbar.

Kesseltausch 2026

Für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems auf Wärmepumpen können Privatpersonen ab November 2025 wieder eine Förderung beantragen. Es gibt dabei kein Mindestalter der fossilen Bestandsheizung.

Voraussetzungen:

  • Leistungen ab dem 03.10.2025 erbracht
  • Kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich oder zumutbar
  • Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes
  • Max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C
  • GWP-Wert von 150 nicht überschreiten

Förderhöhe:
7.500 Euro
Zusätzlich 5.000 Euro Bonus für Tiefenbohrung bzw. Brunnen
Max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten

Registrierung:
Online unter www.sanierungsoffensive.gv.at.
Förderbudget bleibt für 9 Monate reserviert. Bis dahin muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Laufzeit:
Mitte November 2025 bis längstens 31.12.2026 bzw. solange Budgetmittel vorhanden sind.


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Kesseltausch bei mehrgeschoßigem Wohnbau/Reihenhausanlage

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Sauber Heizen für Alle, ein­kommen­sab­häng­iges Förder­pro­gramm

Dieses Förderprogramm wird 2025 fortgesetzt. Mit dieser Förderaktion wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten (unterste Einkommensdrittel) unterstützt. Dies entspricht bei einem Einpersonenhaushalt einem Monatseinkommen von bis zu 1.904 Euro netto (12x im Jahr). Für Mehrpersonenhaushalte kommen Gewichtungsfaktoren hinzu. Erwachsene 0,5 und für Kinder 0,3.

Weitere Voraussetzungen:

  • Online-Antragstellung VOR Projektumsetzung
  • Wärmepumpen werden gefördert, wenn kein Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz möglich ist
  • Inbetriebnahme 12 Monate nach Förderzusage
  • Energieberatungsprotokoll und Projektkostenaufstellung

 

Förderhöhe:

Die Förderung wird in Ergänzung zu Förderungen von Bund und Land ausbezahlt, wobei insgesamt bis zur technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert wird.

Luft/Wasser Wärmepumpe: max. 25.586 Euro
Sole/Wasser Wärmepumpe: max. 37.550 Euro
Wasser/Wasser Wärmepumpe: max. 37.550 Euro

Laufzeit:
Ab 02.01.2025, solange es Budgetmittel gibt, jedoch längstens bis 31.12.2025

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Tausch er­neuer­barer Heiz­systeme

Fördermittel sind vollständig ausgeschöpft, keine weitere Registrierung mehr möglich.
Erfolgreich registrierte Projekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach Registrierung eingereicht werden.

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Raus aus Öl und Gas für Be­triebe, < 100 kW

Antragstellung ist für alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen möglich.
Gefördert wir die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern.

Voraussetzung:
Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermische Leistung
Überwiegend für den Heizbetrieb

Förderhöhe:
Anlagen < 50 kW: max. 7.500 Euro bei Tausch eines fossilen Heizsystems, ansonsten max. 4.000 Euro
Anlagen > 50 kW und < 100 kW: max. 12.000 Euro bei Tausch eines fossilen Heizsystems, ansonsten max. 7.000 Euro

Max. 50 % der förderungsfähigen Kosten
Mit Landesförderungen kombinierbar

Antragstellung:
Online  nach Umsetzung des Projektes
Bis 6 Monate nach Schlussrechnung

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Raus aus Öl und Gas für Be­triebe, > 100 kW

Antragstellung ist für alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen möglich.

Voraussetzung:
Wärmepumpe mit mehr als 100 kW thermische Leistung
Überwiegend für den Heizbetrieb
JAZ mind. 3,8
GWP von weniger als 2.000
keine Anschlussmöglichkeit an eine klimafreundliche bzw. hocheffiziente Fernwärmeversorgung

Förderhöhe:
Sole/Wasser-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 300 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro
Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 200 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro
Luft-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 100 Euro/kW, für jedes weitere kW 50 Euro

Zuschläge:
Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern: 100 Euro/kW
Einsatz von Kältemitteln mit GWP < 1500: 75 Euro/kW
EMAS zertifizierte Unternehmen: 1,5% der Pauschalförderung, max. 10.000 Euro.

Max. 45 % der förderungsfähigen Kosten, bzw. 4,5 Mio. Euro pro Projekt

Mit diesem Förderantrag wird gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung beantragt.
Mit Landesförderungen kombinierbar.

Antragstellung:
Online   vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen

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Raus aus Öl und Gas für Ge­mein­den, < 100 kW er­neuer­bare Wärme­er­zeug­ung

Antragstellung ist für alle österreichischen Gemeinden möglich.
Gefördert wir die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern. Unter förderungsfähige Kosten fallen Kosten für die Planung, Material und Montage.

Voraussetzung:
Anschluss an eine Nah- oder Fernwärme nicht möglich oder zumutbar
Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermische Leistung
Überwiegend betriebliche Nutzung
Überwiegend im Heizbetrieb
Beteiligung des Bundeslandes im Ausmaß von mind. 14 % oder Finanzierung aus Mitteln des „Kommunalen Investitionsprogramms 2020“ zumindest in Höhe der Bundesförderung

Förderhöhe:
Tausch eines fossilen Heizsystems:
Anlagen < 50 kW: 3.000 Euro bei Bedarfszuweisung Bundesland bzw. 5.000 Euro bei KIP 2020
Anlagen > 50 kW und < 100 kW: 4.500 Euro bei Bedarfszuweisung Bundesland bzw. 8.000 Euro bei KIP 2020

Neubau oder Tausch einer nicht fossilen Anlage:
Anlagen < 50 kW: 2.400 Euro bei Bedarfszuweisung Bundesland bzw. 4.000 Euro bei KIP 2020
Anlagen > 50 kW und < 100 kW: 4.200 Euro bei Bedarfszuweisung Bundesland bzw. 7.000 Euro bei KIP 2020

Antragstellung:
Online nach Umsetzung des Projektes
Bis 6 Monate nach Schlussrechnung

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Raus aus Öl und Gas für Ge­meinden, > 100 kW für Hei­zung und Warm­was­ser

Antragstellung ist für alle österreichischen Gemeinden möglich.
Gefördert werden Wärmepumpen zur überwiegenden Bereitstellung von Wärme.
Zu den förderfähigen Kosten zählen neben der Anlage selbst auch die Planung und Montage.

Voraussetzung:
Jahresarbeitszahl mind. 3,8
Kältemittel GWP weniger als 2.000
Anschluss an eine Nah- oder Fernwärme nicht möglich oder zumutbar

Förderhöhe:
Förderungsbasis:
Sole/Wasser: >100-500 kWth: 180 Euro/kWth; 60 Euro für jedes weitere kWth
Wasser/Wasser: >100-500 kWth: 120 Euro/kWth; 60 Euro für jedes weitere kWth
Luft: >100-500 kWth: 60 Euro/kWth; 30 Euro für jedes weitere kWth

Max. Förderung:
27 % der förderfähigen Kosten, max. 4,5 Mio. Euro

Antragstellung:
Online im Vorhinein

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Ober­öster­reich:

Das Land Oberösterreich fördert den Umstieg von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe. Für den Neubau gibt es keine Landesförderung. Mit der Bundesförderung kombinierbar.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die an ihrem Hauptwohnsitz die Heizungsanlage von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe umstellen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Im Umkreis von 35 m darf kein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz aus erneuerbaren Energieträgern bestehen
  • Die Anlage muss von einer befugten Fachkraft normgerecht installiert werden
  • Förderanlage muss für mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • Sämtliche bestehende Heizkessel müssen nachweislich demontiert und die genaue Typenbezeichnung für 10 Jahre aufbewahrt werden
  • Die als Wohnfläche dienende Fläche muss mehr als 50 Prozent des Gesamtgebäudes betragen
  • Die Wärmepumpe muss mit einer Photovoltaikanlage (mind. 3 kWpeak), einer thermischen Solaranlage (mind. 4 m² Bruttokollektorfläche) oder für 10 Jahre mit Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.
  • Die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitszahl muss gewährleistet sein
  • Schallimmissionsgrenzwerte bei Luftwärmpumpen
  • Die Wärmepumpe muss Smart-Grid fähig sein

 

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist abhängig von der Wärmepumpen-Art sowie von der Nennwärmeleistung. Effiziente Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen werden besser gefördert als Luft-Wärmepumpen. Sie ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt.

Fördersatz bei Wärme aus der Luft
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % (35° C) bzw. ≥ 125 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro

Fördersatz bei Wärme aus der Erde oder dem Grundwasser
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 170 % (35° C) bzw. ≥ 150 % (55° C):
170 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 2.800 Euro

Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % und < 170 % (35° C) bzw. ≥ 125 % und < 150 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro

Wann wird der Antrag gestellt?
Der Förderantrag ist NACH der Maßnahme zu stellen.
Rechnungen werden ab dem 1. Juli 2023 anerkannt.
Die Beantragung erfolgt mit einem Online-Formular.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie, oder
    Nachweis über eine mind. 4 m² große thermische Solaranlage, oder
    Nachweis über eine Photovoltaikanlage mit zumindest 3 kWpeak
  • Entsorgungsbestätigung der alten Heizanlage

M-TEC bereitet die geforderten Unterlagen vor. Die Förderung kann somit vom Kunden mit einem minimalen Aufwand beantragt werden.

Laufzeit:
01.01.2024 – 31.12.2026, bzw. solange es Budgetmittel gibt

Weitere Infos

Andere Bundes­län­der

Eine übersichtliche Darstellung aller länderspezifischen Förderungen bietet die Homepage der Wärmepumpe Austria.

Förderung der Energie AG bei Heizungs­tausch

Die Energie AG bietet für Wärmepumpen eines Marktpartners, wie zum Beispiel M-TEC, eine Gutschrift in der Höhe von 250 Euro inkl. USt. Die Gutschrift erfolgt in zwei gleich großen Teilbeträgen:
– Erster Teilbetrag nach positiver Prüfung des Formulars.
– Zweiten Teilbetrag nach weiteren 12 Monaten.

Weitere Infos

Weitere Energie­ver­sorg­er

Eine übersichtliche Darstellung finden Sie bei Wärmepumpe Austria.
Eine lächelnde junge Frau tankt ihr Elektroauto mit Strom von der M-TEC Photovoltaikanlage. Im Hintergrund ist der Technikraum mit der M-TEC Wärmepumpe ersichtlich.
Kompetenz, die bleibt.

Seit über 50 Jahren setzen Kund:innen auf unsere Erfahrung, technisches Know-how und unsere hohe Servicequalität.

Von der ersten Beratung über Planung und Montage bis hin zu Wartung und Reparatur: Wir sind verlässlich an Ihrer Seite.
 

 

Förderung von Photovoltaik und Speicher

Für PV-Anlagen und Stromspeicher stehen ebenfalls Bundes- und Landesförderungen zur Verfügung.

EAG Investi­tions­zu­schuss Photo­vol­taik und Strom­speicher

Natürliche oder juristische Personen können für die Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage einen Investitionszuschuss beantragen. Wahlweise kann ein Speicher dazu genommen werden, welcher ebenfalls gefördert wird.

Voraussetzung
Antragstellung vor Inbetriebnahme
Bei Antragstellung muss die Zählpunktnummer bereits vorliegen
Förderung eines Speichers ohne Neuerrichtung/Erweiterung der PV-Anlage ist nicht möglich
Stromspeichererweiterungen werden nicht gefördert
Für die Kategorien A und B erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung
Anträge der Kategorie C und D werden nach dem Förderbedarf gereiht
 

Förderhöhe
Kategorie A, bis zu 10 kWP, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 160 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten

Kategorie B, > 10 kWp, bis 20 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 150 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten

Kategorie C, > 20 kWp, bis 100 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 140 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten

Kategorie D, > 100 kWp, bis 1.000 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 130 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten

Innovative Anlagen:
Zuschlag von 30 % auf den jeweiligen Fördersatz

Ab Juli 2025 zusätzlich „Made in Europe“-Bonus:
Anlagen mit PV-Modulen und/oder Wechselrichter mit europäischer Wertschöpfung erhalten einen Zuschlag von bis zu 20 % auf den jeweiligen Fördersatz. Für Stromspeicher gibt es einen Zuschlag von 10 %.

Start Fördercalls 2025
23.04.2025
23.06.2025
08.10.2025

Umsetzungsfrist
Engpassleistungen bis 100 kWp: innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages, Verlängerung 2x um bis zu 9 Monate möglich
Engpassleistungen über 100 kWp: innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages, Verlängerung 1x um bis zu 12 Monate möglich

Nähere Infos

 

EAG Markt­prämie für ein­ge­speisten PV-Strom

Marktprämie ist ein Zuschuss für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom für PV-Neuanlagen oder Erweiterungen. Sie gleicht die Kosten der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und dem durchschnittlichen Marktpreis an der Strombörse aus. Aufgrund der jetzigen hohen Strompreise, wird die Marktprämie derzeit kaum ausgezahlt werden. Sie ist eine Sicherheit für wieder sinkende Strompreise.

Die Marktprämie wird pro Monat über einen Zeitraum von 20 Jahren ausbezahlt.

Voraussetzung:
PV-Neuanlage oder Erweiterungen > 10 kWp
PV-Anlagen am Gebäude, auf Infrastruktur und im Freiland
Antragstellung vor Projektstart

Förderhöhe:
Bei der Antragstellung ist die Höhe des wirtschaftlich notwendigen Strompreises einzumelden.
Der Höchstwert von 8,98 Cent/kWh darf nicht überschritten werden.
Für landwirtschaftliche Nutzflächen und Grünland gibt es einen Abschlag von 25 % auf den Gebotswert.
Die Förderanträge werden nach dem eingemeldeten Strompreis, beginnend mit dem niedrigsten eingemeldeten Strompreis, gereiht.

Fördercalls 2025, 175.000 kWp/Ausschreibrunde
Gebote können bis zu folgende Termine abgegeben werden:
10.02.2025
22.04.2025
22.07.2025
07.10.2025

Umsetzungsfrist:
PV-Anlagen < 100 kWp: 6 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, zweimalige Verlängerung um bis zu 9 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist
PV-Anlagen > 100 kWp: 12 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, einmalige Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist.

Weitere Infos

Strom­er­zeug­ung in Insel­anla­ge

Gefördert werden Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen, ohne Netzzugangsmöglichkeit mit einer Mindest-Investition von 10.000 Euro.

Wer wird gefördert?
alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Förderhöhe:
30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, max. 4,5 Mio Euro
mit Landesförderungen kombinierbar

Zeitpunkt der Antragstellung:
im Vorhinein

Weitere Infos

Energie­autarke Bauern­höfe

Bisherige Fördermittel sind ausgeschöpft. Eine Fortführung dieser Maßnahme wird für 2025 angestrebt.

Groß­speicher­anlagen

Diese Förderung ist am 31.03.2025 ausgelaufen. Derzeit ist keine weitere Einreichung möglich.

OÖ: Prü­fung der Trag­fähig­keit von beste­hen­den Dächern für PV-Anla­gen

Mit dem OÖ Impulsprogramm „PV-Dächer“ wird die Überprüfung der statischen Voraussetzungen zur Installation von netzgeführten Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Dächern finanziell unterstützt.

Wer wird gefördert?
Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, OÖ Gemeinden, Privatpersonen

Förderhöhe für statische Berechnung:
Für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen:
bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten, max. 1.500 Euro

Für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Gemeinden und Privatpersonen:
bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten, max. 1.500 Euro

Zeitpunkt der Antragstellung:
nach Durchführung der Maßnahme mit einem Formular

Laufzeit:
solange Fördermittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31. Dezember 2025 (Rechnungsdatum).

Weitere Infos

OÖ: PV-Über­dach­ung für öffentlich zu­gäng­liche Park­plätze

Gefördert wird die netzangebundene PV Überdachung von einem bestehenden oder neuen Parkplatz mit mindestens 10 Stellplätze.

Wer wird gefördert?
Unternehmen und sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen, Vereinen und konfessionellen Einrichtungen, Gemeinden in OÖ

Voraussetzung
Anlage muss von der Bundesförderstelle OeMAG als innovativ eingestuft werden
Parkplatz zu Geschäftszeiten öffentlich zugänglich
Kombination mit der Förderung nach dem EAG zwingend erforderlich
Anlage mind. 10 Jahre lang zweckentsprechend betreiben
Nicht mit weiteren Landesförderungen kombinierbar

Förderhöhe
Max. 500 Euro/kWp Modulleistung additiv zur EAG-Investitionszuschussförderung
Max. 250.000 Euro

Förderobergrenzen (Bund und Land)
Kleine Unternehmen: max. 65 % der förderfähigen Kosten
Mittlere Unternehmen: max. 55 % der förderfähigen Kosten
Große Unternehmen: max. 45 % der förderfähigen Kosten

Laufzeit
Sonderförderprogramm tritt mit 15. April 2024 in Kraft und endet mit Beginn des ersten Bundes-Fördercalls 2026 (Einreichdatum).

Weitere Infos

Andere Bundes­länder

Wie auch bei den Wärmepumpen, gibt es keine einheitliche länderspezifische Regelung bezüglich förderwürdiger Anlagen bzw. der Förderhöhe. Detaillierte Infos sind übersichtlich zusammengefasst bei Photovoltaik Austria.
 
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