Wärmepumpen und Photovoltaik – Welche Förderungen gibt es?
Aktualisiert am 24.04.2025
Wer in eine Wärmepumpe oder PV-Anlage investiert, senkt seine Energiekosten und leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Welche Förderungen stehen zur Verfügung und wie holen Sie das Maximum heraus? Hier finden Sie alle Infos auf einen Blick.

Förderung von Wärmepumpen
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Energie wird immer wichtiger. Wärmepumpen leisten dazu einen zentralen Beitrag. Im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen senken sie den Energieverbrauch deutlich und machen unabhängig von fossilen Brennstoffen.
Deshalb wird die Umstellung auf eine Wärmepumpe von Bund, Ländern und Energieversorgern gefördert. Viele dieser Förderungen lassen sich kombinieren und reduzieren die Investitionskosten spürbar.
Kesseltausch 2026
Für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems auf Wärmepumpen können Privatpersonen ab November 2025 wieder eine Förderung beantragen. Es gibt dabei kein Mindestalter der fossilen Bestandsheizung.
Voraussetzungen:
- Leistungen ab dem 03.10.2025 erbracht
- Kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich oder zumutbar
- Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes
- Max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C
- GWP-Wert von 150 nicht überschreiten
Förderhöhe:
7.500 Euro
Zusätzlich 5.000 Euro Bonus für Tiefenbohrung bzw. Brunnen
Max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten
Registrierung:
Online unter www.sanierungsoffensive.gv.at.
Förderbudget bleibt für 9 Monate reserviert. Bis dahin muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Laufzeit:
Mitte November 2025 bis längstens 31.12.2026 bzw. solange Budgetmittel vorhanden sind.
Kesseltausch bei mehrgeschoßigem Wohnbau/Reihenhausanlage
Sauber Heizen für Alle, einkommensabhängiges Förderprogramm
Dieses Förderprogramm wird 2025 fortgesetzt. Mit dieser Förderaktion wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten (unterste Einkommensdrittel) unterstützt. Dies entspricht bei einem Einpersonenhaushalt einem Monatseinkommen von bis zu 1.904 Euro netto (12x im Jahr). Für Mehrpersonenhaushalte kommen Gewichtungsfaktoren hinzu. Erwachsene 0,5 und für Kinder 0,3.
Weitere Voraussetzungen:
- Online-Antragstellung VOR Projektumsetzung
- Wärmepumpen werden gefördert, wenn kein Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz möglich ist
- Inbetriebnahme 12 Monate nach Förderzusage
- Energieberatungsprotokoll und Projektkostenaufstellung
Förderhöhe:
Die Förderung wird in Ergänzung zu Förderungen von Bund und Land ausbezahlt, wobei insgesamt bis zur technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert wird.
Luft/Wasser Wärmepumpe: max. 25.586 Euro
Sole/Wasser Wärmepumpe: max. 37.550 Euro
Wasser/Wasser Wärmepumpe: max. 37.550 Euro
Laufzeit:
Ab 02.01.2025, solange es Budgetmittel gibt, jedoch längstens bis 31.12.2025
Tausch erneuerbarer Heizsysteme
Fördermittel sind vollständig ausgeschöpft, keine weitere Registrierung mehr möglich.
Erfolgreich registrierte Projekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach Registrierung eingereicht werden.
Raus aus Öl und Gas für Betriebe, < 100 kW
Antragstellung ist für alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen möglich.
Gefördert wir die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern.
Voraussetzung:
Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermische Leistung
Überwiegend für den Heizbetrieb
Förderhöhe:
Anlagen < 50 kW: max. 7.500 Euro bei Tausch eines fossilen Heizsystems, ansonsten max. 4.000 Euro
Anlagen > 50 kW und < 100 kW: max. 12.000 Euro bei Tausch eines fossilen Heizsystems, ansonsten max. 7.000 Euro
Max. 50 % der förderungsfähigen Kosten
Mit Landesförderungen kombinierbar
Antragstellung:
Online nach Umsetzung des Projektes
Bis 6 Monate nach Schlussrechnung
Raus aus Öl und Gas für Betriebe, > 100 kW
Antragstellung ist für alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen möglich.
Voraussetzung:
Wärmepumpe mit mehr als 100 kW thermische Leistung
Überwiegend für den Heizbetrieb
JAZ mind. 3,8
GWP von weniger als 2.000
keine Anschlussmöglichkeit an eine klimafreundliche bzw. hocheffiziente Fernwärmeversorgung
Förderhöhe:
Sole/Wasser-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 300 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro
Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 200 Euro/kW, für jedes weitere kW 100 Euro
Luft-Wärmepumpen: 100 – 500 kW: 100 Euro/kW, für jedes weitere kW 50 Euro
Zuschläge:
Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern: 100 Euro/kW
Einsatz von Kältemitteln mit GWP < 1500: 75 Euro/kW
EMAS zertifizierte Unternehmen: 1,5% der Pauschalförderung, max. 10.000 Euro.
Max. 45 % der förderungsfähigen Kosten, bzw. 4,5 Mio. Euro pro Projekt
Mit diesem Förderantrag wird gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung beantragt.
Mit Landesförderungen kombinierbar.
Antragstellung:
Online vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen
Raus aus Öl und Gas für Gemeinden, < 100 kW erneuerbare Wärmeerzeugung
Antragstellung ist für alle österreichischen Gemeinden möglich.
Gefördert wir die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern. Unter förderungsfähige Kosten fallen Kosten für die Planung, Material und Montage.
Voraussetzung:
Anschluss an eine Nah- oder Fernwärme nicht möglich oder zumutbar
Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermische Leistung
Überwiegend betriebliche Nutzung
Überwiegend im Heizbetrieb
Beteiligung des Bundeslandes im Ausmaß von mind. 14 % oder Finanzierung aus Mitteln des „Kommunalen Investitionsprogramms 2020“ zumindest in Höhe der Bundesförderung
Förderhöhe:
Tausch eines fossilen Heizsystems:
Anlagen < 50 kW: 3.000 Euro bei Bedarfszuweisung Bundesland bzw. 5.000 Euro bei KIP 2020
Anlagen > 50 kW und < 100 kW: 4.500 Euro bei Bedarfszuweisung Bundesland bzw. 8.000 Euro bei KIP 2020
Neubau oder Tausch einer nicht fossilen Anlage:
Anlagen < 50 kW: 2.400 Euro bei Bedarfszuweisung Bundesland bzw. 4.000 Euro bei KIP 2020
Anlagen > 50 kW und < 100 kW: 4.200 Euro bei Bedarfszuweisung Bundesland bzw. 7.000 Euro bei KIP 2020
Antragstellung:
Online nach Umsetzung des Projektes
Bis 6 Monate nach Schlussrechnung
Raus aus Öl und Gas für Gemeinden, > 100 kW für Heizung und Warmwasser
Antragstellung ist für alle österreichischen Gemeinden möglich.
Gefördert werden Wärmepumpen zur überwiegenden Bereitstellung von Wärme.
Zu den förderfähigen Kosten zählen neben der Anlage selbst auch die Planung und Montage.
Voraussetzung:
Jahresarbeitszahl mind. 3,8
Kältemittel GWP weniger als 2.000
Anschluss an eine Nah- oder Fernwärme nicht möglich oder zumutbar
Förderhöhe:
Förderungsbasis:
Sole/Wasser: >100-500 kWth: 180 Euro/kWth; 60 Euro für jedes weitere kWth
Wasser/Wasser: >100-500 kWth: 120 Euro/kWth; 60 Euro für jedes weitere kWth
Luft: >100-500 kWth: 60 Euro/kWth; 30 Euro für jedes weitere kWth
Max. Förderung:
27 % der förderfähigen Kosten, max. 4,5 Mio. Euro
Antragstellung:
Online im Vorhinein
Oberösterreich:
Das Land Oberösterreich fördert den Umstieg von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe. Für den Neubau gibt es keine Landesförderung. Mit der Bundesförderung kombinierbar.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die an ihrem Hauptwohnsitz die Heizungsanlage von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe umstellen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Im Umkreis von 35 m darf kein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz aus erneuerbaren Energieträgern bestehen
- Die Anlage muss von einer befugten Fachkraft normgerecht installiert werden
- Förderanlage muss für mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
- Sämtliche bestehende Heizkessel müssen nachweislich demontiert und die genaue Typenbezeichnung für 10 Jahre aufbewahrt werden
- Die als Wohnfläche dienende Fläche muss mehr als 50 Prozent des Gesamtgebäudes betragen
- Die Wärmepumpe muss mit einer Photovoltaikanlage (mind. 3 kWpeak), einer thermischen Solaranlage (mind. 4 m² Bruttokollektorfläche) oder für 10 Jahre mit Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.
- Die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitszahl muss gewährleistet sein
- Schallimmissionsgrenzwerte bei Luftwärmpumpen
- Die Wärmepumpe muss Smart-Grid fähig sein
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist abhängig von der Wärmepumpen-Art sowie von der Nennwärmeleistung. Effiziente Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen werden besser gefördert als Luft-Wärmepumpen. Sie ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt.
Fördersatz bei Wärme aus der Luft
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % (35° C) bzw. ≥ 125 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro
Fördersatz bei Wärme aus der Erde oder dem Grundwasser
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 170 % (35° C) bzw. ≥ 150 % (55° C):
170 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 2.800 Euro
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % und < 170 % (35° C) bzw. ≥ 125 % und < 150 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro
Wann wird der Antrag gestellt?
Der Förderantrag ist NACH der Maßnahme zu stellen.
Rechnungen werden ab dem 1. Juli 2023 anerkannt.
Die Beantragung erfolgt mit einem Online-Formular.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie, oder
Nachweis über eine mind. 4 m² große thermische Solaranlage, oder
Nachweis über eine Photovoltaikanlage mit zumindest 3 kWpeak - Entsorgungsbestätigung der alten Heizanlage
M-TEC bereitet die geforderten Unterlagen vor. Die Förderung kann somit vom Kunden mit einem minimalen Aufwand beantragt werden.
Laufzeit:
01.01.2024 – 31.12.2026, bzw. solange es Budgetmittel gibt
Andere Bundesländer
Förderung der Energie AG bei Heizungstausch
Die Energie AG bietet für Wärmepumpen eines Marktpartners, wie zum Beispiel M-TEC, eine Gutschrift in der Höhe von 250 Euro inkl. USt. Die Gutschrift erfolgt in zwei gleich großen Teilbeträgen:
– Erster Teilbetrag nach positiver Prüfung des Formulars.
– Zweiten Teilbetrag nach weiteren 12 Monaten.
Weitere Energieversorger

Seit über 50 Jahren setzen Kund:innen auf unsere Erfahrung, technisches Know-how und unsere hohe Servicequalität.
Von der ersten Beratung über Planung und Montage bis hin zu Wartung und Reparatur: Wir sind verlässlich an Ihrer Seite.
Förderung von Photovoltaik und Speicher
Für PV-Anlagen und Stromspeicher stehen ebenfalls Bundes- und Landesförderungen zur Verfügung.
EAG Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher
Natürliche oder juristische Personen können für die Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage einen Investitionszuschuss beantragen. Wahlweise kann ein Speicher dazu genommen werden, welcher ebenfalls gefördert wird.
Voraussetzung
Antragstellung vor Inbetriebnahme
Bei Antragstellung muss die Zählpunktnummer bereits vorliegen
Förderung eines Speichers ohne Neuerrichtung/Erweiterung der PV-Anlage ist nicht möglich
Stromspeichererweiterungen werden nicht gefördert
Für die Kategorien A und B erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung
Anträge der Kategorie C und D werden nach dem Förderbedarf gereiht
Förderhöhe
Kategorie A, bis zu 10 kWP, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 160 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Kategorie B, > 10 kWp, bis 20 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 150 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Kategorie C, > 20 kWp, bis 100 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 140 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Kategorie D, > 100 kWp, bis 1.000 kWp, Speicher 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh:
Max. 130 €/kWp (PV), 150 €/kWh (Speicher)
Max. 30 % der förderbaren Kosten
Innovative Anlagen:
Zuschlag von 30 % auf den jeweiligen Fördersatz
Ab Juli 2025 zusätzlich „Made in Europe“-Bonus:
Anlagen mit PV-Modulen und/oder Wechselrichter mit europäischer Wertschöpfung erhalten einen Zuschlag von bis zu 20 % auf den jeweiligen Fördersatz. Für Stromspeicher gibt es einen Zuschlag von 10 %.
Start Fördercalls 2025
23.04.2025
23.06.2025
08.10.2025
Umsetzungsfrist
Engpassleistungen bis 100 kWp: innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages, Verlängerung 2x um bis zu 9 Monate möglich
Engpassleistungen über 100 kWp: innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages, Verlängerung 1x um bis zu 12 Monate möglich
EAG Marktprämie für eingespeisten PV-Strom
Marktprämie ist ein Zuschuss für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom für PV-Neuanlagen oder Erweiterungen. Sie gleicht die Kosten der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und dem durchschnittlichen Marktpreis an der Strombörse aus. Aufgrund der jetzigen hohen Strompreise, wird die Marktprämie derzeit kaum ausgezahlt werden. Sie ist eine Sicherheit für wieder sinkende Strompreise.
Die Marktprämie wird pro Monat über einen Zeitraum von 20 Jahren ausbezahlt.
Voraussetzung:
PV-Neuanlage oder Erweiterungen > 10 kWp
PV-Anlagen am Gebäude, auf Infrastruktur und im Freiland
Antragstellung vor Projektstart
Förderhöhe:
Bei der Antragstellung ist die Höhe des wirtschaftlich notwendigen Strompreises einzumelden.
Der Höchstwert von 8,98 Cent/kWh darf nicht überschritten werden.
Für landwirtschaftliche Nutzflächen und Grünland gibt es einen Abschlag von 25 % auf den Gebotswert.
Die Förderanträge werden nach dem eingemeldeten Strompreis, beginnend mit dem niedrigsten eingemeldeten Strompreis, gereiht.
Fördercalls 2025, 175.000 kWp/Ausschreibrunde
Gebote können bis zu folgende Termine abgegeben werden:
10.02.2025
22.04.2025
22.07.2025
07.10.2025
Umsetzungsfrist:
PV-Anlagen < 100 kWp: 6 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, zweimalige Verlängerung um bis zu 9 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist
PV-Anlagen > 100 kWp: 12 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, einmalige Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist.
Stromerzeugung in Inselanlage
Gefördert werden Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen, ohne Netzzugangsmöglichkeit mit einer Mindest-Investition von 10.000 Euro.
Wer wird gefördert?
alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Förderhöhe:
30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, max. 4,5 Mio Euro
mit Landesförderungen kombinierbar
Zeitpunkt der Antragstellung:
im Vorhinein
Energieautarke Bauernhöfe
Großspeicheranlagen
OÖ: Prüfung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für PV-Anlagen
Mit dem OÖ Impulsprogramm „PV-Dächer“ wird die Überprüfung der statischen Voraussetzungen zur Installation von netzgeführten Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Dächern finanziell unterstützt.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, OÖ Gemeinden, Privatpersonen
Förderhöhe für statische Berechnung:
Für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen:
bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten, max. 1.500 Euro
Für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Gemeinden und Privatpersonen:
bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten, max. 1.500 Euro
Zeitpunkt der Antragstellung:
nach Durchführung der Maßnahme mit einem Formular
Laufzeit:
solange Fördermittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31. Dezember 2025 (Rechnungsdatum).
OÖ: PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze
Gefördert wird die netzangebundene PV Überdachung von einem bestehenden oder neuen Parkplatz mit mindestens 10 Stellplätze.
Wer wird gefördert?
Unternehmen und sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen, Vereinen und konfessionellen Einrichtungen, Gemeinden in OÖ
Voraussetzung
Anlage muss von der Bundesförderstelle OeMAG als innovativ eingestuft werden
Parkplatz zu Geschäftszeiten öffentlich zugänglich
Kombination mit der Förderung nach dem EAG zwingend erforderlich
Anlage mind. 10 Jahre lang zweckentsprechend betreiben
Nicht mit weiteren Landesförderungen kombinierbar
Förderhöhe
Max. 500 Euro/kWp Modulleistung additiv zur EAG-Investitionszuschussförderung
Max. 250.000 Euro
Förderobergrenzen (Bund und Land)
Kleine Unternehmen: max. 65 % der förderfähigen Kosten
Mittlere Unternehmen: max. 55 % der förderfähigen Kosten
Große Unternehmen: max. 45 % der förderfähigen Kosten
Laufzeit
Sonderförderprogramm tritt mit 15. April 2024 in Kraft und endet mit Beginn des ersten Bundes-Fördercalls 2026 (Einreichdatum).