Holen wir uns den Handwerkerbonus 2025!
Aktualisiert am 24.02.2025
Förderaktion derzeit pausiert – Fördermittel ausgeschöpft
Gute Nachrichten für alle, die in ihren eigenen Wohnraum investieren: Von 1. März 2025 bis spätestens 28. Februar 2026 kann wieder der Handwerkerbonus beantragt werden. Dieser gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab dem 1. Jänner 2025.

Wer kann den Bonus beantragen?
Der Handwerkerbonus richtet sich an volljährige Personen, deren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich liegt. Die beauftragte Firma muss ihren Sitz bzw. eine Niederlassung in Österreich haben und eine Berechtigung zur Ausübung dieses Gewerbes besitzen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Arbeitszeiten von befugten Gewerbetreibenden, die der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Erweiterung oder Schaffung eines privaten Wohn- und Lebensbereiches dienen. Zum Lebensbereich zählen alle privat genutzten Außenbereiche des Grundstückes wie etwa Garten, Terrasse, Balkon, Pool, Carport, Zaun oder gepflasterte Wege.
Wichtig:
Die Arbeit an Objekten muss fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden sein. Mobile oder freistehende Gegenstände sind nicht förderfähig.
Nicht gefördert werden:
- Fahrtkosten, Planungs- und Beratungskosten
- Entsorgungsleistungen
- Barzahlungen ohne elektronischen Beleg
- Reine Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschnitt)
- Wartungsarbeiten, wenn diese gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben sind
- Leistungen, für die bereits eine andere Förderung beansprucht wird
Auszug förderfähiger Maßnahmen
- Maler- und Anstricharbeiten
- Austausch von Bodenbelägen
- Erneuerung oder Dämmung von Dächern und Fassaden
- Fenstertausch
- Tischlerarbeiten, wenn sie maßgefertigt und fest mit dem Gebäude verbunden sind – z. B. Einbaumöbel oder Einbauküchen
- Heizungs- und Lüftungsanlagen: Errichtung, Erweiterung und Wartung
- Elektroinstallationen: Erneuerung, Erweiterung und Wartung
Wie hoch ist die Förderung?
Mit dem Handwerkerbonus werden 20 % der reinen Arbeitskosten (ohne Material) gefördert, bis max. 1.500 Euro.
Wichtig:
- Arbeitsleistung muss mind. 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen.
- Pro Kalenderjahr und Wohneinheit kann nur ein Antrag gestellt werden, auch wenn der max. Förderbetrag nicht ausgeschöpft wird.
- Mehrere Rechnungen können bei einem Antrag zusammengefasst werden.
- Für die Beantragung wird ein ID-Austria Zugang empfohlen, um den Antrag schnell und sicher einzureichen.
Wichtige Angaben für die Rechnung
Die eingereichten Rechnungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, ansonsten wird der Förderantrag abgelehnt.
Diese Angaben sind einzuhalten:
- Die Rechnung muss auf Antragsteller:in ausgestellt sein.
- Der Betrag der Arbeitsleistung muss eindeutig erkennbar sein – z. B. durch eine separate Ausweisung der Montagekosten.
- Der Leistungszeitraum muss innerhalb des förderbaren Zeitraums liegen.
- Der Ort der Leistungserbringung (z. B. Adresse der Wohneinheit) muss auf der Rechnung klar ersichtlich sein.
- Skonto oder Rabatte müssen beim Förderantrag berücksichtigt werden – gefördert wird nur der tatsächlich bezahlte Betrag der Arbeitsleistung.
Offizielle Info-Seite zum Handwerkerbonus
Für weiterführende Infos besuchen Sie die offizielle Plattform zum Handwerkerbonus. Dort finden Sie unter anderem:
- Ausfüllhilfen zur Unterstützung bei der Antragstellung
- Kontaktmöglichkeiten für telefonische und schriftliche Anfragen
- Kurzinfos zum schnellen Überblick
- FAQ-Sammlung mit häufig gestellten Fragen
- Einen Statuscheck, um den Bearbeitungsstand Ihres Antrags zu verfolgen
- Die gesetzlichen Grundlagen zur Förderung im Detail